
Kriterien im dargestellten Ausmaß zur
Anwendung gebracht:
Sockelbetrag 30%
Österreicher-Topf 20%
Sportliche Leistung 30%
Zuschauer 20%
Die Beibehaltung eines Sockelbetrages,
also einer Erlösverteilung ohne
Leistungsbezug, wurde von der Arbeitsgruppe
als sinnvoll erachtet,
um wirtschaftlich und/oder sportlich
schwächeren Teams eine Chance zur
positiven Weiterentwicklung zu geben
und letztendlich auf diesem Weg den
sportlichen Wert der Liga zu steigern.
Der Sockelbetrag trägt auch wesentlich
zur Planungssicherheit bei. Zu
beachten galt es hier bei der Gewichtung
dieses Kriteriums im wettbewerbsrechtlich
zulässigen Rahmen zu bleiben.
Der Sockelbetrag schlägt sich ab
der Saison 2018/19 bei der Verteilung
mit 30% zu Buche.
Auch der Österreicher-Topf wurde als
Identität stiftendes Merkmal der österreichischen
Bundesliga beibehalten
und mit 20% gewichtet. Der Österreicher
Topf soll auch in Zukunft die
Klubs motivieren vermehrt österreichische
Talente zu fördern und zum Einsatz
zu bringen.
Gänzlich neu eingeführt wurde das Kriterium
„Sportliche Leistung“. 30% der
Erlöse entfallen auf dieses wichtige
Kriterium. Dabei werden die jeweils
laufende Saison und die zwei vorangegangenen
Saisonen miteinbezogen
und im Verhältnis 3:2:1 gewichtet. Die
„Sportliche Leistung“ eines Klubs ist
ohne Zweifel ein wesentliches Kriterium
für die Erlösverteilung, schließlich
geht es beim Profifußball in erster Linie
um sportlichen Erfolg. Die Gewichtung
auf drei Saisonen hilft dabei Ausreißer-
und Härtefälle abzumildern und sorgt
für zusätzliche Planungssicherheit der
Klubs.
Die Kriterium Zuschauer im Stadion
wurde ebenfalls neu etabliert und
mit 20% gewichtet. Das Zuschauerinteresse
im Stadion spiegelt das Gesamtinteresse
an einem Klub sehr gut
wieder. Der Wert der Medialen Rechte
den ein Klub konkret in die Zentralvermarktung
einbringt, wird maßgeblich
durch das Gesamtinteresse am Klub
bestimmt.
Darüber hinaus ist die Steigerung des
Zuschauerschnittes in den Stadien
nach wie vor ein strategisches Kern-
Ziel der ÖFBL. Die Entwicklungen der
jüngsten Vergangenheit haben gezeigt,
dass für eine Weiterentwicklung der
einzelnen Klubs, aber auch die der Liga
eine moderne Infrastruktur (Stadien)
sowie einer breiten Fan-Basis Voraussetzung
sind.
Sportl. Leistung
30%
Zuschauer
20%
Ö-Topf
20%
Sockelbetrag
Attraktive Stadien und gut besuchte
Spiele tragen wirtschaftlich aber auch
imagemäßig beträchtlich zum Erfolg
eines Klubs oder einer Liga bei. Das
Zuschauerkriterium stellt daher einen
starken Anreiz für Klubs dar, in nachhaltige
Investitionen in Infrastruktur
und Fan-Basis zu tätigen. Als flankierende
Maßnahmen werden ein gut-dotierter
Infrastrukturtopf sowie eine Absteigerausgleichszahlung
eingeführt.
Die 2. Liga wird ab der Saison 2018/19
mit einem Fixbetrag unterstützt. (siehe
Abb. 8)
MEDIALE RECHTEVERGABE
Das Thema Mediale Rechtevergabe
war das zweite, zentrale Thema der
ÖFBL Arbeitsgruppe, da die derzeitigen
TV-Verträge mit der Saison 2017/18
enden und eine Neuvergabe somit notwendig
wurde.
Status Quo
Als Vorbereitung auf die Erstellung
der Ausschreibung wurden Rapidintern
der Status Quo der Medialen
Rechtevergabe
evaluiert und die nationale
bzw. internationale Erlösentwicklungen
der TV-Gelder analysiert. Es
zeigte sich deutlich, dass die von der
ÖFBL erzielten Erlöse aus der Zentralvermarktung
der Medialen Rechte
im internationalen Vergleich sehr gering
ausfallen und die ÖFBL Klubs gezwungen
sind, andere Erlösquellen, wie
etwa das Sponsoring zu entwickeln.
Eine Kompensation ist aber nur schwer
möglich, da Erlöse aus der Rechtevermarktung
einen nahezu 100% Deckungsbeitrag
haben.
Deckungsbeiträge in dieser Höhe sind
in anderen Erlösbereichen nicht realistisch
(etwa dem Sponsoring oder Merchandising).
Hohe Erlöse aus der Verwertung
Medialer Rechte sind also
eine Grundvoraussetzung, um als Klub
in Europa konkurrenzfähig zu bleiben
bzw. werden. (Abb. 9, 10, 11)
AUSSCHREIBUNG MEDIALE RECHTE SAISONEN
2018/19 ff.
Die Ausschreibung der Medialen Rechte
wurde insgesamt straffer und exakter
formuliert als die vorangegangenen
bisher, es wurden zwei Varianten für die
Anspielzeiten vorgegeben, eine Vielzahl
von Rechtepaketen geschnürt und ein
„Carve Out“ definiert.
Auf die Kompatibilität der Rechtepakete
wurde besonders geachtet, dies
um sämtliche in Frage kommende Bieter
mit der Ausschreibung bestmöglich
anzusprechen. Der in Abb. 13 vereinfacht
dargestellte „Rechtebaukasten“
diente dabei als Ausgangsbasis. Insgesamt
wurden 10 Rechtepakete (exklusive
Varianten) definiert und zum Erwerb
angeboten.
Erstmals wurde auch ein sogenannter
„Carve Out“, also jene zurückbehaltenen
Rechte, genau definiert, die
unbedingt zur eigenen Verwertung beim
VERTEILUNGSSCHLÜSSEL NEU
ERLÖSVERTEILUNG ERLÖSSTRUKTUR
KLUBS
Erlöse
Bundesliga
Anteil 2. Liga
Infrastrukturtopf
Absteigerprämie
Österreicher-Bonifikation
Vorabzug ÖFBL
Vorabzug Berater
ab 2018/19
30%
ca. 18%
Abb. 8
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SK RAPID | GESCHÄFTSBERICHT 2016/17